Energieeffizient sanieren
Förderung energetischer Sanierungen und Modernisierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Durch eine energetische Sanierung reduzieren Sie den CO2-Ausstoß Ihres Gebäudes. Ein solches Engagement unterstützt die KfW-Bank durch verschiedene Förderprogramme.
Die Programme unter dem Motto „Energieeffizient Sanieren“ mit den Programmnummern 430, 151, 152 gelten für Gebäude, deren Bauantrag vor 1995 gestellt wurde. Diese Programme bieten verschiedene Konditionen.
Aktuelle Informationen (Stand 01.03.2013) finden Sie hier:
01. März 2013:
- 01.03.2013 startet die KfW mit folgendem Kreditprogramm Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)
Dieses KfW-eigene Kreditprogramm kann je Wohneinheit zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000.- Euro vergeben. Gefördert werden hier Heizungen, die auf der Basis erneuerbarer Energien liegen. Beispiele hierfür sind Biomasseanlagen, Wärmepumpen oder auch Solaranlagen.
Das Besondere: Diese Kredite können in Kombination mit Förderungen (Investitionszuschüsse) des Marktanreizprogramms (MAP) der BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gewährt werden.
01. März 2013:
- Änderungen für das Programm Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus (151)
Auch die Tilgungszuschüsse für die Kreditvariante in Bezug auf die Programme für KfW-Effizienzhäuser wurden erhöht. Seit dem 01.03.2013 gelten folgende geänderte Tilgungszuschüsse (derzeitiger effektiver Jahreszins beträgt hier 1,00 %):
- KfW-Effizienzhaus 70: Der Tilgungszuschuss wurde bei diesem Programm von 10,0% auf 12,5% des zugesagten Betrages angehoben. Maximal sind das je Wohneinheit 9.375.- Euro.
- KfW-Effizienzhaus 55: Der Zuschuss für Tilgungen dieses Programms wurde um 5% von 12,5% auf 17,5% des Zusagebetrages angehoben. Der größtmögliche Betrag beläuft sich hier auf 13.125.- Euro.
17. Januar 2013: Die Zuschüsse für das Programm "energieeffizient Sanieren" der KfW wurden erhöht! Es ist nun möglich, Zuschüsse in einer Höhe von bis zu 18.750.- Euro von der KfW zu erhalten. Begründet wurde die Aufstockung als weitere Maßnahme zum Gelingen der Energiewende. Außerdem wurde beschlossen, dass eine Stellung eines Onlineantrages ab jetzt verpflichtend getätigt werden muss (verbindliche Einführung der Onlinebestätigung für Anträge) und hinzugezogene Sachverständige "unabhängig" sein müssen.
- Änderungen für das Programm Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Die aufgestockten Zuschüsse können ab sofort beantragt werden. Alle Anträge, die seit dem 20.12.2012 bei der KfW eingegangen sind, profitieren bereits automatisch von den neuen Beiträgen für Zuschüsse.
Bei den Einzelmaßnahmen wurde eine Erhöhung des Investitionszuschusses von 7,5% auf 10,0% der förderfähigen Kosten bewilligt. Der größtmögliche Zuschussbetrag erhöht sich damit auf 5.000.- Euro pro Wohneinheit.
Beim KfW-Effizienzhaus 70 wurde einer Erhöhung des Investitionszuschusses von 17,5% auf 20,0% zugestimmt. Die gilt nur für die förderfähigen Kosten und damit gibt es ab jetzt einen maximalen Zuschussbetrag von 15.0000.- Euro pro Wohneinheit (WE).
Beim KfW-Effizienzhaus 55 wurde der Investitionszuschuss von 20,0% auf 25,0% angehoben. Auch hier ist das nur für die förderfähigen Kosten gültig. Der größtmögliche Betrag für einen Zuschuss ist damit pro Wohneinheit auf 18.750.- Euro angewachsen.
1. April 2012: Einige Änderungen im Bereich Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden ("Effizienzhaus Denkmal") wurden vorgenommen.
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen denkmalgeschützter Gebäude, die bewirken, dass der Jahres-Primärenergiebedarf des sanierten Objekts max. 160 % des Bedarfs eines vergleichbaren Neubaus beträgt. Wenn die Fassade gedämmt wird, ist es nicht mehr zwangsläufig notwendig, dass sie komplett saniert wird.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Hier einige weiterführende Links zum Thema energieeffizient Sanieren auf den Seiten der KfW:
- Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (Programm 167) - Programmstart am 01.03.2013
- Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (Programm 430)
- Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (Programm 431)
- Energieeffizient Sanieren - Kredit (Programm 151 +152) Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen
Förderungen für Unternehmen:
Aktuelle Informationen (Stand 01.10.2012) für Unternehmen finden Sie hier:
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert Investitionen, die der Erhöhung der Energieeffizienz dienen, mit bis zu 100.000 Euro. Gemeint sind damit Maßnahmen, die der sparsamen und rationellen Energieverwendung zuträglich sind. Diese Zuschüsse sind bei dem BAFA unter dem Punkt "Förderung Querschnittstechnologie" zu finden. Diese Art von Förderung gilt ausschließlich für Unternehmen, die maximal 100 Millionen Euro Jahresumsatz haben und auch nur für Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten.
Gefördert werden:
- Systemische Optimierungen (bis zu 100.000 Euro)
- Einzelmaßnahmen (Investitionskostenförderung - maximal 30% der Investitionskosten)
Deutlich verbesserte Förderungen für kommunale Gebäude im Bereich der energieeffizienten Sanierung gibt es seit 01.09.2012 ("Energieeffizient Sanieren - Kommunale Unternehmen" - Programm 218, 219). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Hier einige weiterführende Links zum Thema Energieeffizient Sanieren für Unternehmen auf den Seiten der KfW:
- Link : Energieeffizient Sanieren - Kommunen (Programm 218)
- Link : Energieeffizient Sanieren - Kommunen (Programm 219)
Hier einige weiterführende Links zum Thema Förderung Querschnittstechnologie:
- Link: BAFA Merkblatt Systemische Optimierung im PDF-Format
- Link: BAFA Merkblatt Systemische Optimierung im PDF-Format
- Link: BAFA Übersicht Förderung Querschnittstechnologien
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